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Sicherlich hat Ihr Unternehmen schon einige Erfahrungen mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer gemacht. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern war es zunächst erforderlich, den wirtschaftlichen Eigentümer Ihres Unternehmens zu ermitteln. Als nächstes mussten die Bedingungen für eine erfolgreiche Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer erfüllt werden, und dann musste die Eintragung beim Registergericht oder durch einen Notar vorgenommen werden.

Kurz nach dem ersten Jahrestag des Gesetzes über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern wurde eine Änderung verabschiedet, die den Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers entsprechend den Anforderungen der Europäischen Union änderte. Ende November 2022 gab es eine weitere neue Entwicklung: Der EuGH entschied, dass das Register der wirtschaftlichen Eigentümer nicht mehr für jedermann öffentlich zugänglich sein muss. Allerdings ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer in der Tschechischen Republik derzeit öffentlich. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die Tschechische Republik in Zukunft mit dieser Entscheidung des EuGH umgehen muss, z. B. indem sie das Register des wirtschaftlichen Eigentümers nur für ausgewählte Einrichtungen zugänglich macht. Sie hat dies jedoch noch nicht getan.

Im tschechischen Register für wirtschaftliches Eigentum hat sich daher derzeit nichts geändert. Wir werden die Situation für Sie weiter beobachten und Sie über weitere Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

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